Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang
Die Voraussetzungen für die Einschreibung in den Weiterbildungsstudiengang „Arbeits- und Organisationspsychologie“ sind nach der Prüfungsordnung vom 22.03.2019 eine mindestens 1-jährige einschlägige Berufstätigkeit sowie fachliche und persönliche Eignung. Wenn Sie den akademischen Grad "Master of Arts" erwerben möchten, müssen Sie außerdem einen Studienabschluss in einem mindestens 6-semestrigen (180 LP) Hochschulstudium (B.A., B.Sc., M.A., M.Sc., Diplom/Diplom(FH), Magister, Staatsexamen oder entsprechende ausländische Abschlüsse) vorweisen.
Die einschlägige Berufserfahrung ist Bestandteil der Masterprüfung und somit Voraussetzung zum erfolgreichen Abschluss des Weiterbildungsstudiums. Sie wird mit 30 ECTS-Punkten angerechnet und auf dem Zeugnis der Masterprüfung ausgewiesen.
Das Erststudium und / oder die Berufstätigkeit sollten eine Affinität zu den Inhalten des Masterstudiengangs „Arbeits- und Organisationspsychologie“ aufweisen. Dies gilt z.B. für:
Tätigkeiten / Funktionen im Personalbereich (Human Resource Management) oder in der Organisationsplanung, -gestaltung und -entwicklung
Leitende- und Querschnitt-Funktionen (Team- oder Projektleitungsfunktionen, Implementierung von neuen Techniken oder Managementsystemen, Qualitäts- oder Gesundheitsmanagement, u.ä.)
- (Freiberufliche) Beratung in Bereichen wie Consulting, Coaching, Counselling, Mediation, etc.
Bitte rufen Sie uns ggf. an, um zu klären, ob Ihr Universitätsabschluss oder Ihre Berufserfahrung anerkannt werden kann.